Balkongeländer Höhe Nordrhein Westfalen Norm

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Die Höhe von Balkongeländern in Nordrhein-Westfalen ist in der Landesbauordnung (LBO NRW) geregelt. Sie schreibt eine Mindest- und eine Maximalhöhe für Balkongeländer vor, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Norm ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Im folgenden Artikel gehen wir näher auf die Vorschriften zur Balkongeländerhöhe in Nordrhein-Westfalen ein und erklären, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Norm einzuhalten. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie die Sicherheit Ihres Balkons verbessern und mögliche Risiken minimieren können.

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Mindesthöhe von Balkongeländern in NRW

Die Landesbauordnung NRW schreibt eine Mindesthöhe von 90 cm für Balkongeländer vor. Diese Höhe gilt sowohl für Geländer an Balkonen als auch an Loggien und Dachterrassen. Die Mindesthöhe soll verhindern, dass Personen, insbesondere Kinder, über das Balkongeländer klettern und abstürzen können.

Bei Balkonen mit einer Brüstungshöhe von weniger als 90 cm ist ein zusätzliches Geländer mit einer Höhe von mindestens 30 cm erforderlich. Dadurch wird die Gesamthöhe des Balkongeländers auf die vorgeschriebenen 90 cm erhöht.

Maximalhöhe von Balkongeländern in NRW

Neben der Mindesthöhe gibt es auch eine Maximalhöhe für Balkongeländer in Nordrhein-Westfalen. Sie beträgt 110 cm. Diese Regelung soll verhindern, dass Geländer zu hoch sind und dadurch die Aussicht der Bewohner beeinträchtigen oder ein Fluchtweg im Brandfall versperrt wird.

Bei der Planung und Errichtung von Balkongeländern ist es wichtig, sowohl die Mindesthöhe als auch die Maximalhöhe einzuhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ausnahmen von der Norm

In einigen Fällen kann es Ausnahmen von der Balkongeländerhöhe-Norm in NRW geben. Beispielsweise können bei historischen Gebäuden oder denkmalgeschützten Objekten Abweichungen von den vorgeschriebenen Maßen zulässig sein.

Auch bei Balkonen mit einer Fläche von weniger als 6 m² kann auf ein Geländer verzichtet werden, sofern keine Absturzgefahr besteht. In diesen Fällen sind jedoch andere Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich, wie z. B. eine Brüstung mit einer Höhe von mindestens 60 cm.

Fazit

Die Einhaltung der Vorschriften zur Balkongeländerhöhe in Nordrhein-Westfalen ist unerlässlich für die Sicherheit der Bewohner und die Vermeidung von Unfällen. Durch die Einhaltung der Mindesthöhe von 90 cm und der Maximalhöhe von 110 cm können Sie dazu beitragen, dass Ihr Balkon ein sicherer Ort zum Entspannen und Genießen ist.

Sollten Sie Fragen zur Balkongeländerhöhe-Norm in NRW haben oder Unterstützung bei der Planung und Errichtung Ihres Balkongeländers benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Fachbetrieb zu wenden.